Ausbildung

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Theorie

City Fahrschule Uwe Haensch - Theorie

Unser oberstes Gebot ist eine sorgfältige, umfassende und zukunftsorientierte theoretische Ausbildung. Dabei stehen Sie als Fahrschülerin bzw. Fahrschüler im Mittelpunkt und profitieren von unserer langjährigen Erfahrung, sowie erfolgreicher Lehrmethode.

Wieviel Themen müssen bei Ersterwerb absolviert werden müssen?

  • B (PKW) 14 Themen
  • A2, A (Motorrad) 16 Themen
  • A1 (Motorrad) 16 Themen
  • B + A (PKW und Motorrad) 18 Themen

Wann findet der theoretische Unterricht statt?

  • Montag und Mittwoch von 17.00 - 20.00 Uhr
  • Samstag 9.00 - 12.00 Uhr (nach Vereinbarung)

Da bei jedem Unterricht gleich zwei Themen behandelt werden, braucht man zum Beispiel für PKW nur sieben mal zum Unterricht kommen!

Wann darf man zur theoretischen Prüfung?

  • wenn der theoretischen Unterricht absolviert ist
  • die Prüfungsunterlagen bei der Dekra vorliegen
  • 114,24 € (Dekragebühr Theorie + Praxis) 10 Tage vor der Prüfung auf das Konto der Dekra eingezahlt wurden 
  • das Mindestalter erreicht ist (für A, B: 3 Monate vor dem 18. bzw. 17. Geburtstag, (für A1: 3 Monate vor dem 16. Geburtstag und AM: 3 Monate vor dem 15. Geburtstag)

Wo findet die theoretische Prüfung statt?

Am Großen Silberberg 5 in 39130 Magdeburg (bei Mercedes Benz)
Zu erreichen mit der Busline 71.

Wie sind dort die Öffnungszeiten?

  • Dienstag und Donnerstag von 13.00 - 17.00 Uhr (letzter Einlass 16.30 Uhr)
  • Freitag von 09.30 - 12.00 und von 13.00 - 16.30 Uhr (letzter Einlass 16.00 Uhr) 

Auf jeden Fall zur Theorieprüfung mitbringen!

Personalausweis oder Reisepass! (Aufenhaltstitel)
Bewerber- und Besucherfragebogen SARS-Cov-2

 


Praxis

JETZT ENDLICH FAHREN. 

City Fahrschule Uwe Haensch - PraxisGrundsätzlich kann man mit dem Fahren anfangen, wann man möchte! 
Ob parallel zum theoretischen Unterricht oder erst nach bestandener theoretischer Prüfung, den Zeitpunkt kann jeder selbst festlegen.

Es kommt dabei auch darauf an:

  •    wie schnell man fertig werden möchten
  •    wie es sich zeitlich einrichten lässt
  •    sich nicht zu überfordern

Wir schulen auf aktuellen Fahrzeugen:

  • PKW: VW Golf, VW Golf Sportsvan
  • Hyundai Kona Elektro
  • Motorrad: Suzuki, Kawasaki

Gearbeitet wird mit der Ausbildungsdiagrammkarte (Curricularer Leitfaden, siehe Grafik) der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. für die praktische Ausbildung Pkw und Motorrad. Sie dient der systematischen und sicheren Ausbildung unter Beachtung energiesparender und umweltschonender Fahrweise. ( Prüfungsrichtlinie ab Seite 10 bis 14)

 


 Informationen (FAQs) 

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17), was ist das?

Ziel des „Begleiteten Fahrens ab 17″ ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein. Mehr Infos hier! 

Was muss ich beachten, wenn ich ein Fahrzeug der Klasse B fahren möchte?

Die Voraussetzungen:

  • Erste-Hilfe-Kurs absolviert
  • Sehtest bestanden
  • biometrisches Passfoto für die Ausstellung
  • Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre alt

Theorie: 12 Doppelstunden Grundwissen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis: die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den Fähigkeiten des Fahrschülers. Zusätzlich Sonderfahrten: 5 Stunden Überlandfahrt, 4 Stunden Autobahn, 3 Stunden Nachtfahrt

Prüfung Theorie: 30 Fragen. Mehr als 10 Fehlerpunkte oder 2 Fragen mit 5 Fehlerpunkten: nicht bestanden.

Prüfung Praxis: 45min (fahrtechnische Vorbereitung / Sicherheitskontrollen, Prüfungsrichtlinie Seite 10 Fahren, Grundfahraufgaben, Prüf.-Richtlinie ab Seite 27) 

Wie schwer darf das Auto sein?

Mit der Führerscheinklasse B darf man ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t fahren.

Darf ich meine Freunde mitnehmen?

Ja, man darf so viel Personen mitnehmen, wie Sicherheitsgurte vorhanden sind. Maximal aber 8 Personen.

Kann ich schon mit 17 Jahren ein Auto fahren?

Ja, aber nicht alleine. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Auch mit 17 Jahren ist es möglich, dann spricht man vom „Begleitetes Fahren mit 17“.
Die Voraussetzungen für die Begleitpersonen sind:

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Fünf Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B
  • Max. ein Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg

Die Begleitpersonen müssen im Fahrberechtigungsschein eingetragen sein.

Darf ich einen Anhänger mitführen?

Ja, mit der Führerscheinklasse B darf man einen Anhänger von max. 750 kg mitführen. Außerdem wenn das zulässige Gesamtgewicht von PKW und Anhänger 3,5 t nicht überschreitet. Ist das nicht ausreichend, braucht man die Klasse B 96, mit der eine Fahrzeugkombination von max. 4250 kg möglich ist. Eine schulische Ausbildung in Theorie und Praxis ist erforderlich aber keine Prüfung. Wer einen schwereren Anhänger (z.B. Pferdeanhänger, schweren Wohnwagen) benötigt, braucht die Klasse BE, bei der das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger 3,5 t nicht überschreiten darf. Bei dieser Klasse ist eine praktische Prüfung erforderlich.

Was beinhaltet die Führerscheinklasse B197?

Seit dem 01.04.2021 gibt es den neuen Automatikführerschein B197. Der erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen auch das Fahren von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe.

Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B macht, musste bislang bei der praktischen Prüfung darauf achten, mit welchem Fahrzeug er sie absolviert. Bei einer Prüfung in einem Auto mit Automatikgetriebe wurde in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Damit dürfen jedoch ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden. Bei der Prüfung mit Schaltgetriebe gibt es weiterhin keine Einschränkungen.

Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.

Was sind die Voraussetzungen für den B197?

Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt: Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Auto mit Schaltgetriebe der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung sowie einer mindestens 15-minütige Testfahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer.
Darüber bekommt man eine Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung. 

Was für zusätzliche Kosten fallen an?

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B197 fallen Gebühren in Höhe von 28,60 € an.

Darf ich mit der Klasse B auch ein Moped fahren?

Ja, die Führerscheinklassen AM und L (kleiner Trecker) werden miterteilt.

Mein großer Bruder ist 30 Jahre alt und hat mit 18 seinen B „Schein“ gemacht. Darf er ein größeres Motorrad fahren?

Nein, es sei denn, er stellt einen Antrag für B 196. Mit einer Ausbildung in Theorie (4 Doppelstunden) und Praxis (5 Doppelstunden), bekommt man die Schlüsselnummer 196 in den Führerschein eigetragen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Voraussetzung dafür ist, das Mindestalter von 25 Jahren sowie 5 Jahre Besitz der Klasse B. Anschließend darf man in Deutschland Motorräder bis 11 KW und max. 125 cm³ fahren. (nicht im Ausland)
Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge sogenannte Trikes mit einer Motorleistung von mehr als 15kW dürfen gefahren werden, wenn man 21 Jahre alt ist. 

Welche Motorradklassen gibt es?

Klasse AM
Klasse A1
Klasse A2
Klasse A

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich den Mopedführerschein machen möchte?

Als Moped werden im üblichen Sprachgebrauch leichte, zweirädrige und einspurige sogenannte Kleinkrafträder bezeichnet, die zwischen den Fahrrädern mit Hilfsmotor (Mofas) und den Motorrädern stehen. Der Hubraum beträgt maximal 50 ccm. Die Höchstleistung eines Mopeds hat der Gesetzgeber zusätzlich auf 4 kW begrenzt. Die durch seine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit eines Mopeds darf nicht mehr als 45 km/h betragen. Es gibt eine Versicherungskennzeichen, welchen jeweils zum 01.03. erneuert werden muss und ein Jahr Gültigkeit hat.

Meine Freundin fährt mit ihrer Schwalbe bis zu 60 km/h. Ist das erlaubt?

Ja, es gibt eine Ausnahme: In der ehemaligen DDR durften Kleinkrafträder bereits 60 km/h fahren. (z.B. Schwalbe, Simson S 51). Ost-Fabrikate, die bis 1992 zugelassene wurden, dürfen dies per Sondergenehmigung auch heute noch.
Seit dem 19.01.2013 gehört der Mopedführerschein zur Führerscheinklasse AM. Die frühere Klasse M gibt es somit nicht mehr. Mit dieser Führerscheinklasse ist man nicht nur berechtigt ein Moped zu fahren, sondern unteranderem auch einen Roller. Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen diesen Führerschein erwerben.
Gibt es die Möglichkeit, schon mit 15 Jahren die Klasse AM zu machen?
Ja, in vielen Bundesländern ist dies schon mit 15 Jahren möglich. Sachsen-Anhalt gehört dazu. Nur bei der theoretischen Ausbildung gibt es Pflichtstunden. Man benötigt insgesamt 14 Stunden á 90 Minuten, die sich aus 12 Stunden Grundstoff und 2 Stunden Zusatzstoff, speziell für das Moped/Roller, zusammensetzen.

Gibt es bei Klasse AM Sonderfahrten?

Nein, die praktische Ausbildung ist beim Mopedführerschein individuell, das heißt es gibt keine Anzahl an Pflichtstunden, sondern es liegt an den Fähigkeiten des Fahrschülers, wie viele Stunden er in der Fahrschule machen möchte. Die Prüfung muss aber natürlich theoretisch und praktisch erfolgen. Bei der theoretischen Prüfung muss man einen Fragebogen mit 30 Fragen beantworten und maximal 10 Fehlerpunkte haben. Die Fahrprüfung für den Mopedführerschein beträgt 45 Minuten. 

Mofa (keine Motorradklasse)

Ab dem 15. Geburtstag darf man die Mofa-Prüfbescheinigung machen. Dies erlaubt das Führen von Kleinkraftfahrzeugen, die nicht schneller als 25 km/h fahren. Eine theoretische Ausbildung ist erforderlich. Bei den praktischen Fahrstunden muss der Bewerber mir zeigen, dass er mit dem Mofa umgehen kann. Eine praktische Prüfung ist nicht erforderlich. Nach der bestandenen theoretischen Prüfung wird eine Prüfbescheinigung (Fahrberechtigung) ausgestellt.

Ab wann darf man ein Segway fahren?

Nach langer Unklarheit (Anordnung der Räder, keine richtigen Bremsen) hat man sich entschlossen, es in die Mofa Klasse zu integrieren. Also mit 15 Jahren. Versicherungskennzeichen ist erforderlich. 

Was ist die Klasse A1?

Zum Motorradführerschein, der mit dem vollendeten 16. Lebensjahr gemacht werden darf, gehört die theoretische und praktische Ausbildung. Dazu gibt es die Sonderstunden für Motorradfahrer, die sogenannten klassenspezifische Stunden.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • 12 Stunden Grundstoff
  • 4 Stunden á 90 Minuten Motorradtheorie
  • 6 Stunden á 90 Minuten Grundstoff, bei Vorbesitz der Führerscheinklasse B
  • Theoretische Prüfung: Ersterwerb 30/10, Erweiterung 20/6 (Fragen/Fehlerpunkte)

Praktische Ausbildung beim Motorradführerschein

Zur Praxis gehören Pflichtstunden, wie Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten. Bevor Sie jedoch diese Stunden absolvieren geht es erst einmal auf einen Übungsplatz. Hier baut der Fahrlehrer Kegel für verschiedene Übungen auf. Sie müssen in der Lage sein mit der Maschine in Schrittgeschwindigkeit um 5 Kegel zu umfahren. Ebenfalls wird verlangt, dass Sie in einer Geschwindigkeit von 30 km/h im Slalom fahren, eine Ausweichübung mit Bremsen und ohne Bremsen, sowie eine Gefahrenbremsung aus ca. 40 km/h durchführen.

Wer diese Übungen beherrscht, der darf dann auf die Straße. Der Fahrlehrer muss erkennen, dass sein Schüler das Motorrad beherrscht, sich damit in die Kurven legen kann und keine Angst vor schwierigen Situationen zeigt. Sind sie soweit, dann geht es an die Pflichtstunden. Stadterfahrung ist immer gut, da hier sehr viele unvorhergesehene Situationen aufkommen können.

Bei den Autobahnstunden wird häufig das Auf- und Abfahren der Autobahn geübt, sowie das Überholen von LKWs und das flüssige Fahren. Nachts sollten sie auch gut sehen können und Hindernisse erkennen. Wenn das alles geklappt hat, dann kann bei der praktischen Prüfung, die einen Umfang von 45 min hat, nichts mehr schief gehen. Die Anzahl der Übungsstunden hängen von den Fähigkeiten des Prüflings ab. Es gibt aber noch 12 Sonderfahrten á 45 Minuten die Pflicht sind.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • 5 Überlandfahrten (Bundes- oder Landstraße)
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten 

Warum sollte ich die Klasse A1 machen?

Die Klasse A1 wurde aufgewertet und mach Sinn. Während man bis 2013 eine komplette Ausbildung in Theorie und Praxis sowie den dazugehörigen Prüfungen absolvieren musste, braucht man nur noch eine praktische Prüfung um in die Klasse A2 zu gelangen. Dies ist nach zwei Jahren möglich. Außerdem den Führerschein der Klasse 1b (alt) besitzt oder den Führerschein der Klasse 3 (alt) vor dem 01.04.1980 erworben hat. Nach weiteren zwei Jahren kann man in die Klasse A aufsteigen. Ebenfalls nur eine praktische Prüfung. Hier spricht man vom Stufenführerschein. 

Was erwartet mich bei der Prüfung, wenn ich stufenweise aufsteige?

Der Bewerber muss in der 40 Minuten dauernden Prüfungsfahrt den Nachweis erbringen, dass er das Motorrad beherrscht und sich sowohl auf inner- als auch auf außerörtlichen Straßen verkehrsgerecht verhält. 

Muss man auch Grundfahraufgaben fahren? (Prüfungsrichtlinie ab Seite 21)

Es werden 4 Grundfahraufgaben verlangt:

  • Gefahrbremsung aus 50 km/h,
  • Ausweichen ohne Abbremsen,
  • Ausweichen nach Abbremsen,
  • Slalom im Schritttempo. 

Was ist die Klasse A2?

Anders verhält es sich dagegen mit dem Führerschein der Klasse A2. Dieser Führerschein, der erst ab 18 Jahren erhältlich ist, befähigt die Besitzer zum Fahren von zwei und dreirädrigen Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung bis zu 35 kW (48 PS) und einem Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg. Um unter dieser Schwelle zu bleiben, lässt sich die Leistung stärkerer Zweiräder drosseln. 

Kann ich ein Motorrad mit einer Leistung von 80 KW auf 35 KW drosseln?

Nein, inzwischen ist die Auswahl der Motorräder mit einer Leistung bis maximal 95 PS (70 kW) begrenzt. Theoretische und praktische Ausbildung ist erforderlich. Die Prüfungsdauen beträgt 60 min. Die Ausbildung ist ähnlich wie bei Klasse A1. Wer die Klasse A1 bereits über zwei Jahre besitzt, braucht nur eine praktische Prüfung ablegen. (40 min Stufenführerschein). Die Grundfahraufgaben wie, Gefahrenbremsung und Ausweichen, werden im Gegensatz zur Klasse A1 mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h durchgeführt. Danach darf man ,,Mittelschwere“ zwei bzw. dreirädrige Krafträder fahren. 

Was ist die Klasse A?

Dies ist die Klasse für den unbeschränkten Motorradführerschein. Die Ausbildung ist mit der Klasse A2 identisch. Man darf hiermit auch einen Beiwagen mitführen. Das Mindestalter für den Direkteinstieg beträgt 24 Jahre. Die Prüfungsdauer beträgt 60 min. Wenn man schon zwei Jahre im Besitz der Klasse A2 ist, benötigt man nur eine praktische Prüfung von 40 min. (Stufenführerschein) 

Technische Sicherheitskontrolle für den Führerschein: Das wird abgefragt!

Gemäß der Führerschein-Prüfungsrichtlinie sollen für die Klassen A, A2, A 1, B und AM Fragen auf drei der folgenden Bereiche abzielen:

  • Lenkung: Das Lenkschloss ist zu entriegeln.
  • Stand der Flüssigkeiten: Es sind die Flüssigkeitsstände des Kühlmittels, des Motoröls und beim Führerschein der Klasse B auch der Stand der Scheibenwischerflüssigkeit zu prüfen.
  • Leuchten, Scheinwerfer, Blinker, Hupe: Hier muss jeweils die Funktionstüchtigkeit getestet werden. Darüber hinaus sind die Kontrollleuchten eine mögliche Aufgabe.
  • Reifen: Zustand (Beschädigungen, Fremdkörper?), Profiltiefe (min 1,6 mm) und Luftdruck lt. Betriebsanleitung
  • Not-Aus-Schalter: Ob dieser funktioniert, ist nur bei den Klassen A, A2, A1 und AM zu prüfen.
  • Antriebselemente: Auch dieser Sicherheitskontrolle bezieht sich nur auf die Klassen A, A2, A 1 und AM. Sie müssen hierbei den Zustand von Kette, Belt-Drive (Riemenantriebssystem) und Kardan unter die Lupe nehmen.
  • Bremsen: Prüfen Sie die Betriebsbremse und bei der Fahrerlaubnisklasse B auch die Feststellbremse funktioniert.
  • Rückstrahler: Sind diese vorhanden? Beschädigt? 

 


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Fahren lernen mit Volkswagen (Golf 7)
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Prüfungsrichtlinie