BF 17

Ziel des „Begleiteten Fahrens ab 17″ ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Autofahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein. Sie ist im gesamten Bundesgebiet und Österreich gültig. Der junge Fahrer muss mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Es macht Sinn, mehrere Personen anzugeben, da eine Person evtl. zeitlich nicht immer disponibel sein kann.

 

Anforderungen an die Begleitperson:

•  Mindestalter 30 Jahre
•  Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Verkehrserfahrenheit)
•  Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung  (Zuverlässigkeit)
•  Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt

 

Zusätzlich werden für den Führerscheinantrag die Kopien vom Personalausweis sowie des Führerscheins, der jeweiligen Begleitperson benötigt.

 

Ausweise